Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (unter 21 J.)
Wenn wir Menschen zu uns selbst und zu anderen eine gesunde Beziehung pflegen, erhöht das unser Wohlbefinden maßgeblich. Therapie sehe ich als einen Lernprozess, sich selbst akzeptieren und lieben zu lernen und mit anderen angemessen in Kontakt zu treten.
Um diesen Prozess zu ermöglichen und zu begleiten, biete ich einen sicheren Raum an, in dem alles gesagt und angeschaut werden darf. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der Du bzw. Sie und Ihr Kind sich wohlfühlen können.
Ziel meiner Behandlung ist es die eigene, innewohnende Kraft (wieder) zu entdecken und Dich bzw. Ihr Kind so zur selbstständigen Bewältigung von Herausforderungen zu stärken.
In diesen Situationen kann Psychotherapie hilfreich sein:
- Schwierigkeiten in der Emotionsregulation (Wut, Trauer, Angst)
- Auseinandersetzungen in der Familie oder in der Schule
- geringer Selbstwert
- Konzentrationsprobleme
- belastende Erlebnisse
- sich unwohl fühlen im eigenen Körper
- Antriebslosigkeit
- Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit
- Taubheit, innere Leere
- Schmerzen oder Wahrnehmungsstörungen, für die keine körperliche Ursache gefunden werden kann
Erste Sprechstunden und Probatorik („Ausprobier“-Phase)
Hier lasse ich mir von Ihnen schildern, worum es geht. Wir klären, ob und wie ich als Verhaltenstherapeutin helfen kann oder welche anderen Möglichkeiten der Hilfe es gibt. Wir schauen, wie wir uns verstehen und ob wir uns eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Außerdem führe ich eine Diagnostik u.a. mithilfe von Fragebögen durch.
Psychotherapeutische Behandlung
Die Dauer einer Behandlung kann sehr unterschiedlich ausfallen. In der Kernphase finden in der Regel wöchentliche Sitzungen statt. Gegen Ende kann es zur sogenannten Rezidivprophylaxe sinnvoll sein, sich in größeren Abständen zu treffen.
Privat Versicherte
Bitte informieren Sie sich über die Konditionen Ihres Versicherungsvertrags:
- Wird die Therapie in voller Höhe übernommen?
- Ist die Sitzungszahl pro Jahr oder Erkrankung begrenzt?
- Ist ein Antrag oder Gutachterbericht nötig?
Gesetzlich Versicherte
Für die Behandlung gesetzlich Versicherter stellt die Kassenvereinigung eigens Therapieplätze bei Vertragspsychotherapeuten zur Verfügung. Wenn Sie bereits
- bei mehreren Vertragspsychotherapeuten vergeblich angefragt haben (fertigen Sie eine Liste davon an!),
- Ihnen auch die Terminservice-Stelle (Tel.nummer 116 117) keinen freien Therapieplatz vermitteln kann,
- und Ihnen bei einem Vertragspsychotherapeuten in der Sprechstunde die Dringlichkeit Ihrer Suche bescheinigt wurde (Formular PTV 11 mit Dringlichkeitscode)
können Sie sich im nächsten Schritt direkt an Ihre Krankenkasse wenden und diese um Hilfe bitten. Sollte Ihnen auch die Krankenkasse keinen Vertragspsychotherapeuten mit einem freien Therapieplatz nennen können, können Sie sich bei mir melden. Gerne unterstütze ich Sie dann bei einem Antrag auf Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V, sodass Sie gegebenenfalls bei mir in der Privatpraxis eine Therapie beginnen können.
Selbstzahler
Die Abrechnung erfolgt gemäß der für Gesundheitsleistungen vorgesehenen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).